Miriam Oraze

Heilmasseurin, Gewerbliche Masseurin,

MANNEA Practitioner

 

Informationen zu Heilmassagen

 

Als freiberufliche Heilmasseurin darf ich auf Anordnung eines Arztes Heilmassagen durchführen. Das bedeutet, Sie benötigen eine Überweisung eines Arztes, darauf sollte vermerkt sein: Ihre Diagnose, die Anzahl der Einheiten und die Therapieart Heilmassagen (HM). Wenn diese Kriterien gegeben sind wird ein Teil der Kosten von Ihrer gesetzlichen Kankenkasse übernommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Kankenkasse ab und auch von der durchgeführten Massageart.

Gerne unterstütze ich Sie dabei, kontaktieren Sie mich einfach bevor Sie z.B. zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin gehen und die Überweisung holen.

Falls Sie über eine entsprechende Private Krankenversicherung /  Zusatzversicherung verfügen, können Sie den Differenzbetrag dort einreichen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Zusatzversicherung.

Zuweisung

 

Ihr Arzt stellt Ihnen eine Zuweisung für 6 - 10 Heilmassagen mit Diagnose aus. 

Bewilligung

 

Die Zuweisung muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden 

                           (derzeit nur SVS und BVAEB)

Termin vereinbaren

 

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei mir für Ihre Behandlung.

Kostenerstattung

 

Nach der Therapie ist die Honorarnote zuerst selbst zu bezahlen.

Im Anschluss reichen Sie die Honorarnote, die Zuweisung (inkl. Bewilligung) und die Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen einen Teil der Kosten. Wenn Sie eine entsprechende Private Krankenversicherung haben, können Sie den Differenzbetrag dort einreichen.