
Heilmasseurin, Gewerbliche Masseurin,
MANNEA Practitioner
Zuweisung
Ihr Arzt stellt Ihnen eine Zuweisung für 6 - 10 Heilmassagen mit Diagnose aus.
Bewilligung
Die Zuweisung muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden
(derzeit nur SVS und BVAEB)
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei mir für Ihre Behandlung.
Kostenerstattung
Nach der Therapie ist die Honorarnote zuerst selbst zu bezahlen.
Im Anschluss reichen Sie die Honorarnote, die Zuweisung (inkl. Bewilligung) und die Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen einen Teil der Kosten. Wenn Sie eine entsprechende Private Krankenversicherung haben, können Sie den Differenzbetrag dort einreichen.